AGB

Allgemeinde Geschäftsbedingungen

§ 1 – Geltungsbereich

1) Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen finden Anwendung auf alle zwische der Quads – Minibikes Mallorca S.L. (Veranstalter) und den Teilnehmern geschlossenen Verträge über Quad Touren.
2) Das Personal der Veranstalter ist nicht berechtigt, mündliche Vereinbarungen mit den Teilnehmern im Zusammenhang mit dem Vertrag zu treffen, die von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweicht.

§ 2 – Vertragsabschluss

1) Die auf der Webseite oder in Prospekten präsentierten Touren, mögliche Routen, Dauer der Tour sowie Preise sind freibleibend und unverbindlich.
2) Der Teilnehmer gibt durch die Anfrage für eine Tour ein Angebot ab, welches durch die Teilnehmerbestätigung oder Rechnungstellung von dem Veranstalter angenommen wird.

§ 3 – Preise und Zahlung

1) Die Preise schließen die gesetzliche Umsatzsteuer ein.
2) Die Preise schließen die Kommission von 20% an vertraglich abgeschlossene Partneragenturen ein.
3) Die Zahlungen können online über Quads – Minibikes.com durchgeführt werden oder per Überweisung auf einem vom Veranstalter angegebenen Bankkonto erfolgen.
4) Die Bezahlung ist per Überweisung innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung zu begleichen.
5) Die Barauszahlung eines Wertgutscheins ist nicht möglich.

§ 4 – Teilnahmebedingungen

1) Führerschein:
Die Teilnahme ist nur unter Vorlage eines gültigen Führerscheins (B) sowie des Personalausweises gestattet. Der Teilnehmer hat während der gesamten Tour diese Dokumente mit sich zu führen. Die Teilnehmer, die keinen gültigen Führerschein beim Check In im Original vorlegen können, ist die Teilnahme somit nicht gestattet. Der Anspruch auf Zahlungsausgleich ist somit ausgeschlossen.

2) Ausschluss von Teilnehmern:
Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die an psychischen und physischen Krankheiten oder Beeinträchtigung leiden und die durch die Teilnahme Ihre eigene Gesundheit oder die von Dritten gefährden könnten. Ebenso von der Teilnahme ausgeschlossen sind Personen, die sich unter dem Einfluss von Alkohol, Medikamenten, anderer berauschender Mittel oder Drogen befinden.
Von der Teilnahme ausdrücklich abgeraten wird Personen, die kürzlich operiert wurden. Schwangeren Frauen wird zu eigenen Sicherheit und zur Sicherheit des ungeborenen Kindes ebenfalls nahegelegt, auf eine Teilnahme zu verzichten. Sollten solche Personen, entgegen dieser Empfehlung, doch teilnehmen, so übernimmt Quads – Minibikes S.L. für daraus resultierenden Verletzungen keine Haftung.

3) Zuladung:
Fahrer inkl. Zuladung sind auf max. 150kg beschränkt. Die motorische Handlungsfähigkeit muss uneingeschränkt im Bezug auf Größe und Gewicht gewährleistet sein. Beifahrer sind generell vorab zur Tourteilnahme beim Veranstalter zu erfragen. Hierfür gelten besondere Anforderungen/ Teilnahmebedingungen. Es ist dem Beifahrer streng untersagt während der gesamten Tour den Platz zu wechseln oder mit dem Fahrer zu tauschen.

§5 – Sicherheitseinweisung und Verhaltensregeln

1) Vor jeder Fahrt wird eine Sicherheitseinweisung und anschließend eine Testfahrt durchgeführt. Die Teilnahme hieran ist für jeden Teilnehmer verpflichtend.

2) Darüber hinaus gelten folgende Verhaltensregeln, die von jedem Teilnehmer gewissenhaft durchzulesen und einzuhalten sind:

a. Die Teilnahme ist ausschließlich mit geeigneter Kleidung und festem Schuhwerk gestattet
b. Der Teilnehmer muss während der ganzen Fahrt einen Helm tragen
c. Wenn der Teilnehmer eine Sehhilfe benötigt, ist diese während der gesamten Tour zu tragen
d. Der Führerscheine sind während der gesamten Tour mit sich zu führen
e. Das Überholen anderer Teilnehmer ist untersagt
f. Ein unverhältnismäßiger Reifenabrieb wegen unsachgemäßer Nutzung (z.B. Burn Outs) ist stets zu vermeiden
g. Anweisungen des Tour Guides ist stets Folge zu leisten
h. Das Verwenden von Mobiltelefonen oder Kameras während der Fahrt ist untersagt. Die Verwendung von Selfie – Sticks ist aus Sicherheitsgründen ebenfalls verboten.
i. Das Verlassen der Gruppe ist untersagt bzw. nur auf Anweisung des Guides erlaubt
j. Das Konsumieren alkoholischer Getränke und Drogen sowie die Einnahme von Medikamenten vor und während der Fahrt ist untersagt
k. Der Tausch von Fahrzeugen zwischen den Teilnehmern ist untersagt
l. Unfälle, Sach- oder Personenschäden während der Tour müssen unverzüglich dem Veranstalter gemeldet werden

3) Bei Unklarheiten hat der Teilnehmer das Personal anzusprechen und sich die Regelungen erklären zu lassen

4) Sofern der Guide die für die Tour erforderlichen Fähigkeiten des Teilnehmers nach der Sicherheitseinweisung und Durchführung der Testfahrt als ungenügend beurteilt, kann dem Teilnehmer die Teilnahme an der Tour verweigert werden. Eine Rückerstattung des Geldes ist nicht möglich.

5) Alle Weisungen und Entscheidungen des Veranstalters und dessen Guide sind bindend

6) Die Teilnahme kann bei Nichteinhaltung der Sicherheitsregeln und Nichtbefolgung von Weisungen des Veranstalters zu erheblichen Verletzungen führen. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen gegen Sicherheitsbestimmungen und Weisungen des Guides können Teilnehmer von der Tour ausgeschlossen werden. Der Veranstalter behält sich vor, etwaigen, hieraus resultierenden Schaden geltend zu machen.

§ 6 – Stornierungsbedingungen

1) Die Teilnehmer können bis zu einer Woche vor der Veranstaltung bis zu 3 Fahrzeuge ohne Angabe von Gründen und zu 100%iger Geldrückerstattung, stornieren. Nach Ablauf dieser Frist ist eine Stornierung unter keinen Umständen mehr möglich.
2) Teilnehmer, die aufgrund Alkohol, -Drogen,- oder Medikamenteneinfluss an der Tour nicht teilnehmen können, erhalten keine Rückerstattung des Geldes.

3) Der Veranstalter behält sich vor, die Tour wegen Witterungseinflüssen, die die Sicherheit der Tour und Ihrer Teilnehmer gefährden können, zu verschieben oder zu ändern. Im Fall einer Verschiebung stellt der Veranstalter den Teilnehmern einen Ersatztermin nach Rücksprache mit den Teilnehmern zur Verfügung. Übliche Wetterbedingungen, wie Regen, Wind oder ähnliche Wetterlagen stellen keinen Absagegrund dar. Der Teilnehmer hat für entsprechende Kleidung selbst Sorge zu tragen.

4) Teilnehmer, die Ihren Führerschein nicht im Original vorweisen können, werden von der Tour ausgeschlossen und erhalten keine Rückerstattung des Geldes und keinen Ausweichtermin. Fotos, Kopien oder provisionelle Führerscheine sind nicht rechtsgültig und werden unter keinen Umständen akzeptiert.

§ 7 – Versicherung

1) Der Teilnehmer ist über den Veranstalter haftpflichtversichert. Im Falle eines Schadens, der vom Teilnehmer verursacht wird, ist der Teilnehmer verpflichtet einen Selbstbehalt von 500.- zu bezahlen.

§8 – Salvatorische Klausel

1) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und der Sicherheitshinweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Viel mehr tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine Regelung, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, den die Parteien mit der ursprünglichen Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend dem Fall, dass sich die AGBs als lückenhaft erweisen.

Ich habe die AGBs gelesen, verstanden und akzeptiert!

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